yet another useless homepage

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Stolzer Einblick unter die Motorhaube

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Irgendwann nach der Jahrtausendwende habe ich in einem großen Portalsystem zum ersten Mal diese mir bis heute unverständliche Meldung gelesen:

Diese Seite wurde in 0.00023 Sekunden und mit 17 Abfragen erstellt.

Heutzutage begegnet man im Internet nahezu an allen Ecken und Enden solchen Statustexten, die mich an einen versehentlich immer noch aktivierten Debug-Modus denken lassen. Wozu interessiert es Lieschen Müller, wie viele Sekunden die Seitenerstellung gedauert hat? Gefühlt ist das einzige was zählt, und das ist auch mit DSL 24000+PremiumMaxiSpeed noch häufig zu zäh und langsam.
Wie wäre denn sowas im Gegenzug per Brief auf Papier per Post?

Lieber Kunde,

wir möchten Ihnen einen Kredit über 5000 Euro anbieten. Vollkommen unverbindlich wird Sie unser Mitarbeiter informieren und den garantiert niedrigen Zinssatz im Detail erklären.

PS: Die Erstellung dieses Briefs hat 23 Sekunden..

Noch viel weniger interessiert mich, wie viele Abfragen gebraucht wurden.

PPS: Die Erstellung dieses Briefs hat die Recherche in 3 Aktenordnern und das Ansehen von 12 Schreiben erforderlich gemacht.

Jetzt ist aber schon 2007 und Lieschen Müller etwas länger im Internet, also soll sie möglichst oft sehen, wie schnell und effizient es hier doch zugeht. Zum Beispiel, wenn man sich das Photo eines Produkts in einem typischen Internet-Shop ansehen möchte:

Diese Seite wurde in über 4 Sekunden mit 106 Abfragen erstellt.

Auch wenn man nichts von Webprogrammierung versteht, so erscheinen selbst Lieschens Verlobten, Otto Normalverbraucher, die über viereinhalb Sekunden etwas hoch. Auch die 106 (in Worten: Einhundertundsechs!) Datenbankabfragen reichlich ineffizient.

Ob ich mit solchen Werten prahlen würde? Bestimmt nicht. Ich erkenne aber auch nicht den Sinn, Endverbraucher mit solchen Informationen zu konfrontieren. Diese Art von Information kann ich meinetwegen irgendwo loggen, dem Admin per Mail zusenden, wenn unvorhergesehene Fälle von 20 und mehr Sekunden auftreten oder ich eine Applikation noch debuggen und optimieren möchte. Aber für ein Livesystem? Ach ja, auch zahlreiche Webblogger präsentieren stolz ihre Werte, doch wozu?

Die Extrabytes können mich ja fast so ärgern, wie die nahezu 10KB große Signatur an jeder Mail aller Mitarbeiter eines großen Unternehmens, die sich auf der anderen Seite über ihre Traffickosten aufregen.

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2 Kommentare

  1. Footer verursachen Traffic, aber bezahlt heute noch jemand für Traffic? Wenn man sich die Leistungen der Backbones unserer Netzbetreiber ansieht, dann könnte an jeder E-Mail noch eine multimedia-präsentation anhängen. Und dann hat das noch der Gesetzgeber Vorgabn gemacht:

    siehe hier

  2. Ja, es gibt Vorgaben des Gesetzgebers für den Footer einer Email, aber nicht, was die Angstklauseln angeht. Beispiel gefällig?

    Diese Mail ist streng vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Als Veröffentlichung wird jedes Zugänglichmachen für Dritte, die nicht als direkter Adressat, CC-Adressat oder BCC-Adressat erkenntlich bzw. im Falle von BCC-Adressaten auch in Unkenntlichkeit angeschrieben wurden. Im Falle einer vom Absender dieser Mail nicht ausdrücklich erlaubten Zugänglichmachung an Dritte machen Sie sich strafbar nach dem nationalen Post- & Fernmeldegesetz der Bundesrepublik Deutschland (NatPuFG BRD). Der Versuch ist ebenfalls strafbar. Die Ahndung von Straftaten wird grundsätzlich beabsichtigt, so dass Sie sich bei Nichtbeachtung dieses Disclaimers nicht nur strafbar machen würden, sondern schon als potentiell rechtskräftig verurteilt fühlen dürfen. Sofern sich der Absender dieser Mail als anonymer Absender kennzeichnet, erklären Sie sich mit Erhalt dieser Mail damit einverstanden, dass Sie den Absender auch gegenüber sich selbst unkenntlich machen, um die zu schützenden Rechtsinteressen des Absenders zu wahren. Hierzu kopieren Sie den Inhalt der Mail in eine neue Mail, die Sie unverzüglich an sich selbst adressieren und absenden. Die Originalmail ist sodann ohne jedwede Verzögerung – auch unverschuldete – zu löschen. Dies gilt auch und insbesondere in den Fällen, dass die Mail beleidigende, herabsetzende oder verspottende Inhalte enthält, um eine eventuelle Strafverfolgung des Absenders zu verhindern. Für die selbsterstellte Kopie gelten die in diesem Disclaimer genannten Vorschriften in gleicher Art und Weise. Abschließend verpflichten Sie sich, dem Absender jeden Verstoß oder versuchten Verstoß unverzüglich mitzuteilen. Alle Selbstverpflichtungen dieser Mail werden als selbstständiges und damit einklagbares Strafversprechen gegenüber dem Absender dieser Mail verstanden, bei deren Nichteinhaltung eine Strafzahlung von 50.000 EUR für jeden Einzelfall fällig wird. Tätige Reue ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist nach Wahl des Absenders. Die Regelungen zu den Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten mit Empfang der Mail als einvernehmlich ausgeschlossen.

    Eine strafrechtliche Sanktionierung scheint aber eben nicht existent (ganz im Gegensatz zur anscheinend weit verbreiteten Meinung).

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