Wenn ich schon persönlich eingeladen werde, mal wieder etwas Inhalte auf diese Seite zu bringen, dann komme ich dem gerne nach.
MySniper.com ist das, was die Ebay-Generation mit der 3-2-1-meins-Mentalität erfreuen dürfte. Der Scharfschütze agiert quasi als stummer Helfer im Hintergrund und ist in der Lage, in letzter Sekunde noch ein Gebot abzugeben, um so die Gewinnchancen für Auktionen zu erhöhen. Auch lassen sich Gebote auf sieben MacBooks-Auktionen definieren und sollte eine dieser Auktionen erfolgreich gewonnen werden, werden die anderen Auktionen storniert.
Was theoretisch erstmal nach einer sehr hilfreichen Seite anhört, scheint aber nicht ganz risikolos zu sein. Was, wenn plötzlich alle Ebay-Käufer Sniper nutzen würden? Noch schlimmer, in den AGB werden Sniper direkt erwähnt:
Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten “Sniper”-Programmen) ist verboten.
Ebay AGB §10 Absatz 9
lexexakt.de fasst die möglichen Folgen zusammen:
Daraus folgt, dass der Einsatz von Snipern eine Vertragsbruch im Verhältnis zwischen Bieter und eBay ist. Das kann zu einer Sperrung durch eBay führen.
eBay, Sniper (Bietagenten) in lexexakt.de
Die genauen rechtlichen Aspekte sind mir ehrlich gesagt nicht bekannt und darüberhinaus noch höchstgradig verwirrend. Titelte Heise.de doch im Jahr 2003 Sniper-Software doch legal kann das inzwischen wieder vollkommen anders aussehen. Immerhin sind die aktuellen Ebay-AGB mit dem Ausschluß von Sniper-Software zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Da ich kein Freund von Ebay (mehr) bin, sollen ruhig alle Nutzer der (inzwischen einzigen nach dem Untergang von Ricardo, denn wer geht schon freiwillig zu atrada?) Auktionsplattform mit Snipern aufeinander schießen. Echte Schnäppchen gibt es in meiner Wahrnehmung dort sowieso nur saisonal und mit extrem viel Glück.
Der Vollständigkeit halber sei übrigens erwähnt, dass auch andere Sniper existieren, zum Beispiel Snip, Gixen oder auch Biet-O-Matic.
Disclaimer: Dieser Eintrag ist quasi eine Teilnahmekarte für einen Wettbewerb, um mit viel Glück einen iPod Touch zu gewinnen. In diesem Sinne ist der Artikel extrinisch motiviert und ich prostituiere mich freiwillig, um vielleicht doch irgendwann einmal meinen iPod von 2001 endlich in die verdiente Rente schicken zu können.
Das bedeutet übrigens auch, dass ich keine Ahnung habe, welcher der Sniper-Dienste über welche Merkmale verfügt oder ob MySniper.com im Vergleich zu den anderen hoffnungslos überteuert und funktional beschränkt oder deutlich die beste und effizienteste Sniper-Software da draußen ist. Ich traue es meiner werten Leserschaft durchaus zu, sich selbst eine Meinung zu bilden und es bei Bedarf einmal auszuprobieren.

Jul 2, 09:09 PM
Das Sniper u.U. gar nicht “legal” sind nach eBay-Richtlinien, wusste ich nicht. Vielleicht sollte Thilo zu diesem Punkt mal Stellung beziehen?
Übrigens: was die “Attraktivität” vom heutigen eBay anbetrifft, da sprichst Du mir fast aus dem Herzen ;-) Viele Schnäppchen gibts da ja wirklich nicht mehr seit dem die gewerblichen Verkäufer so überhand genommen haben… (und im Übrigen den Privaten das verkaufen recht schwer machen können!).
Jul 2, 09:42 PM
Nun, dann nehme ich mal dazu Stellung. Nur weil eBay seine AGB ändert, heißt dass nicht, dass Sie dadurch Gerichtsurteile kippen können.
Btw. hat eBay meines Wissens nach noch niemandem den Account gekündigt, weil er einen Sniper verwendet hat.
Jul 2, 10:00 PM
Bei eBay gibt es ja so einige Punkte in den AGB, wo mir als rechtlichen Laien absolut nicht klar ist, ob diese nun wirksam sind oder nicht. Anscheinend gibt es sogar unter Juristen die weit verbreitete Meinung, dass die eBay-AGB womöglich gar nicht wirksam eingebunden sein könnten, wodurch nicht nur Sniper erlaubt wären, sondern sicherlich auch noch vieles andere.
Gerichtsurteile haben aber soweit ich das bisher erlebt habe auch immer die unangenehme Eigenschaft, sehr spezifisch für einen Fall zu sein. Wenn ein Sniper im Jahre 2003 bei dann geltenden AGB und Rechtslage gerichtlich für unbedenklich erklärt wurde und mit einem Persilschein ausgezeichnet wurde, bedeutet das vielleicht nicht unbedingt zwangsweise auch, dass dies bei geänderter Rechtslage und/oder anderen AGB noch Bestand hat.
Mein Punkt ist an dieser Stelle, dass der gesamte Zirkus um eBay mir deutlich zu kompliziert ist, vor allem was die rechtlichen Aspekte angeht. Gerade auch diese Disclaimer unter Auktionen zeigen ja, dass der Teufel im Detail stecken muss und nicht immer alles für alle Beteiligten so sonnenklar ist (Bin ich eigentlich der einzige, der bei dem Begriff “EU-Recht” in eBay-Auktionen immer an ein vielzitiertes Urteil eines Hamburger Gerichts denken muss?).
Aber wie heißt es so schön, zwei Juristen, drei Meinungen!
Jul 3, 03:23 AM
Da kann ich nur zustimmen, Stephan. Drei Juristen, zwei Meinungen… naja, vielleicht verwechsel ich da grad den Potenzierungsfaktor! :-D
@lemming: ich interpretiere das nun so, dass Du den Service quasi unter unsicherer Rechtslage betreibst? Mutig mutig… :) Aber respekt!
Dec 24, 11:22 PM
Ein neuer, sehr konfortabler Dienst dafür ist der Bietagent www.baytomat.com, Testsiegr der ComputerBild 2009.